Impressum

DiaVision GmbH

Kaiserstraße 129b, 44143 Dortmund

Fon: +49 (0)231 - 525597
Fax: +49 (0)231 - 525594
info@diavision.de
www.diavision.de

USt-IdNr.: DE160395957
Amtsgericht Dortmund
HRB 10953
Geschäftsführer: Andreas Hölling


Allgemeine Geschäftsbedingungen der DiaVision GmbH

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Dienst- oder sonstigen Leistungen und Angebote der DiaVision GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie die DiaVision GmbH schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluß

Die Angebote der DiaVision GmbH sind freibleibend, wenn nicht anders vereinbart, und richten sich ausschließlich an Industrie, Handel, Handwerk, Verwaltung, Gewerbe, Freiberufler und Dienstleister, also an Kunden, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der DiaVision GmbH in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, also als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, oder als juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, handeln. Etwaige Rechtsverhältnisse von der DiaVision GmbH zu Verbrauchern (§ 13 BGB) bestimmen sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bestellungen sind für die Dia Vision GmbH nur verbindlich, soweit die DiaVision GmbH diese schriftlich bestätigt oder durch Lieferung der Ware oder Leistung nachkommt. Der Auftraggeber ist acht Wochen an seinen Auftrag gebunden.

3. Preise

Alle von der DiaVision GmbH genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den bei der DiaVision GmbH am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.

4. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs, jedoch nicht vor Beibringung aller vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen (z.B. Hochschulnachweis). Überschreitet die DiaVision GmbH die schriftlich vereinbarte Lieferfrist und bleibt eine Nachfrist von vier Wochen fruchtlos, bleibt es dem Auftraggeber freigestellt, vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn er schriftlich per Einschreiben-Rückschein erfolgt. Schadensersatzansprüche lassen sich in keinem Fall aus der zeitlichen Nichterfüllung ableiten.
Bei Annahmeverzug kann die DiaVision GmbH Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages je angefangenen Kalendermonat in Rechnung stellen.
Die DiaVision GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Die Installation durch die DiaVision GmbH erfolgt nur aufgrund gesonderter, vergütungspflichtiger Vereinbarungen. Der Auftragnehmer muß dabei für die Bereitstellung der für die Installation erforderlichen Bedingungen Sorge tragen (z.B. Arbeitsraum, Arbeitstische, Stromdosen, etc.).

5. Gefahrübergang

Soweit die DiaVision GmbH Produkte auftragsgemäß installiert und in Betrieb nimmt, wird der Auftraggeber dies unverzüglich testen. Die DiaVision GmbH kann verlangen, daß er eine Übernahmeerklärung abgibt, wenn alle Produkte im wesentlichen funktionieren. Wenn die DiaVision GmbH nicht mit der Installation der Produkte beauftragt ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware ab Lager DiaVision GmbH Dortmund auf den Auftraggeber über. Alle Beanstandungen während des Transports ab Gefahrenübergang sind vom Auftraggeber selbst gegenüber Spediteuren, Frachtführern bzw. deren Versicherungen geltend zu machen. Ferner muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersucht werden und der DiaVision GmbH sofort von etwaigen Schäden oder Verlusten durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine vom Auftraggeber unterzeichnete eidesstattliche Versicherung Mitteilung gemacht werden.

6. Gewährleistung

Die DiaVision GmbH gewährleistet, daß die gelieferten Waren frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Dies gilt nicht für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation durch den Auftraggeber oder Dritte, Benutzung bzw. Bedienung, Verwendung falscher Verbrauchsmaterialien oder auf von der DiaVision GmbH nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, entfällt jede Gewährleistung.
Der Auftraggeber hat der DiaVision GmbH etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der DiaVision GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist mangelhaft, hat die DiaVision GmbH nach ihrer Wahl und unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden wahlweise Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Anspruch auf Minderung oder Wandlung besteht nur dann, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn die DiaVision GmbH einen anerkannten Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens acht Wochen beseitigen kann. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt unentgeltlich nach Wahl der DiaVision GmbH entweder bei der DiaVision GmbH oder beim Auftraggeber. Sämtliche anderen Kosten der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung wie Transportkosten, Verpackungskosten, Versicherung etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Für Software-Produkte, die nicht von der DiaVision GmbH erstellt wurden, gilt die Gewährleistung des Programmherstellers.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Auftraggeber und gilt laut Gesetz 12 Monate, soweit in den dem Auftrag zugrunde liegenden Schriftverkehr nicht anders vereinbart.
In der Europäischen Union haben die Verbraucher nach der geltenden nationalen Gesetzgebung Rechte hinsichtlich des Verbrauchsgüterkaufs. Diese Gesetzgebung kann für Sie gelten, wenn sie dieses Produkt als Privatkunde erworben haben (d.h., als natürliche person und für den persönlichen Gebrauch, der nicht mit Ihrem Gewerbe, Ihrem Unternehmen oder Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängt). Um unter dieser Gesetzgebung Garantieservice zu erhalten, müssen Sie der DiaVision GmbH den Kaufnachweis zusammen mit einem Nachweis dafür, dass Sie Privatkunde sind, vorlegen.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Gewährleistungsansprüche gegen die DiaVision GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zwischen der DiaVision GmbH und dem Auftraggeber entstandenen oder entstehenden Forderungen Eigentum der DiaVision GmbH. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes auf dem Konto der DiaVision GmbH. Die DiaVision GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und sich unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Liefergegenstände entstehenden Forderungen an die DiaVision GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der DiaVision GmbH hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Die DiaVision GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Auftraggebers offenzulegen.
Eine Be- und Weiterverarbeitung der von der DiaVision GmbH gelieferten Waren erfolgt für die DiaVision GmbH, wobei diese hieran Eigentumsrechte, in Höhe des bei der Be- und Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware erwirbt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung, ist die DiaVision GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. D iese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als ein Rücktritt vom Vertrag.
Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Auftraggebers freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

8. Zahlung

Ohne anderslautende Vereinbarungen sind Rechnungen der DiaVision GmbH netto bei Lieferung oder Leistung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist die DiaVision GmbH berechtigt, Verzugszinsen bis zu 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu erheben. Mit Gegenansprüchen darf der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nicht möglich. Eine Bezahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto der DiaVision GmbH eingegangen ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Etwaige Reklamationen beeinflussen nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen.

9. Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art des Auftraggebers gegen die DiaVision GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie z.B. Verlust von Daten oder entgangenen Gewinn. Die DiaVision GmbH haftet nicht für Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei Installation haftet die DiaVision GmbH für Sach- und Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Vermögensschaden nur bei Vorsatz. Alle der DiaVision GmbH überlassenen Arbeitsmittel wie Datenträger, Filme, Vorlagen und Originale werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen und/oder diese auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haftet die DiaVision GmbH nur in Höhe des Materialwertes.
Der Auftraggeber erklärt bei Erteilung des Auftrages, daß er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das an die DiaVision GmbH übergebene Material ist. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes entstehen.

10. Gerichtsstand, Sonstiges (Teilnichtigkeit)

Der Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, sowie Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dortmund.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, sofern sie von der DiaVision GmbH schriftlich bestätigt sind.


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